Das Grab - Ein Andenken, das gepflegt werden sollte
Ist ein geliebter Mensch verstorben, steht die Gestaltung, die Bepflanzung und die Pflege des Grabes an. Gerade in der Anfangszeit ist es verständlich, wenn Sie keinen Kopf dafür haben, sich um diese Dinge zu kümmern.
Grabneubepflanzung und Grabpflege
Nach etwa sechs bis zwölf Monaten hat sich das Grab gesetzt und nachdem auch das Denkmal errichtet wurde, ist nun Zeit für den nächsten Schritt - die Grabneubepflanzung. Da die Vorlieben des verstorbenen Menschen hier gerne berücksichtigt werden, ist es uns wichtig, persönlich mit Ihnen in Kontakt zu bleiben und Ihre Wünsche so gut es geht zu verwirklichen.
Aber auch Lichtbedingungen, Vorgaben der Friedhofsordnung und die Bodenverhältnisse spielen eine große Rolle bei der Gestaltung. Benötigen Sie Hilfe bei der Pflege des Grabes, können wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten anbieten. Im Prinzip unterscheidet man zwischen der Jahrespflege, der Dauergrabpflege und der Kurzzeitpflege.
Grabpflege eines bestehenden Grabes in schlechtem Zustand
Ist ein Grab bereits in einem so schlechten Zustand, dass sich eine Reinigung nicht mehr lohnt, kann eine Grabsanierung weiterhelfen. Nach einer Sanierung sieht das Grab wieder wie neu aus, ohne dass eine neue teure Grabanlage gekauft werden muss. Läuft das Nutzungsrecht für ein Grab aus, muss dieses geräumt werden. Auch für die Grabräumung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie gerne.
Cookie Einstellungen
Wir verwenden Cookies.
Einige Anbieter übermitteln im Rahmen von der Verarbeitung zu den genannten Zwecken möglicherweise Daten an Länder außerhalb der EU/ des EWR (Drittlanddatenübermittlung), z.B. in die USA. Das Datenschutzniveau in diesen Ländern ist möglicherweise nicht mit dem in den EU-/EWR-Ländern vergleichbar. Es besteht daher ein erhöhtes Risiko, dass staatliche Behörden auf diese Daten zugreifen können. Weitere Informationen zu Sicherheitsgarantien finden Sie in den Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Anbieters.
Indem Sie auf „ALLE ZULASSEN“ klicken, stimmen Sie sowohl dem Speichern und Abrufen von Informationen auf Ihrem Gerät (§ 25 Abs. 1 TDDDG) sowie der anschließenden Datenverarbeitung für die nachfolgend dargestellten bzw. die von Ihnen ausgewählten Verarbeitungszwecke zu (Art 6 Abs. 1 lit. a. DSGVO).
Eine bereits erteilte Zustimmung können Sie jederzeit über den links unten eingeblendeten Cookie-Button für die Zukunft widerrufen.